1 g enthält: Wirkstoffe: Aconitum Dil. C9, Ferrum phosphoricum Dil. C9, Hepar sulfuris Dil. C9, je 0,33 g. Wirkstoffe 1 bis 3 gemeinsam potenziert über die letzte Stufe (HAB, Vorschrift 40a).
Sonstiger Bestandteil: Natriumchlorid zur Isotonisierung.
Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht werden folgende Mengen subkutan
injiziert:
Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Ziervögel 0,1 bis 1,0 ml
Welpen 0,5 bis 2,0 ml
Katzen 0,5 bis 2,0 ml
Hunde 1,0 bis 4,0 ml
Kaninchen, Tauben 0,1 bis 1,0 ml
Schafe, Ziegen maximal 4,0 ml
Kälber, Schweine 5,0 ml
Rinder 10,0 ml
Pferde 5,0 ml
Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach Erreichen des Normalzustandes zunächst keine weitere Anwendung erforderlich ist.
Soweit nicht anders verordnet, 1 bis 2 Injektionen pro Tag über 2 bis 3 Tage; mit zunehmender Besserung seltener.
In subakuten und chronischen Fällen kann RV 3A sc ebenfalls homöopathisch indiziert sein; in solchen Fällen wird von vornherein seltener dosiert und auch hier mit zunehmender Besserung die Häufigkeit der Injektionen weiter zurückgenommen.
Nach einleitender Injektionstherapie ist die Weiterführung der Therapie mit einer oral zu verabreichenden
Darreichungsform (z. B. Globuli) möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Häufigkeit der Anwendung von ReVet®-Präparat zu ReVet®-Präparat unterschiedlich ist und sich außerdem danach richtet, ob die Erkrankung des Tieres akut oder chronisch ist. Die verabreichte Menge pro Gabe ist dagegen für jede Tierart und -größe und bei allen ReVet®-Präparaten gleich.
Bei anhaltenden, unklaren, periodisch oder neu auftretenden Beschwerden, Fieber oder schweren Störungen des Allgemeinbefindens sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.