In 1 g Streukügelchen sind verarbeitet: Wirkstoffe: Asa foetida Dil. C4, Cyclamen Dil. C4, Phytolacca Dil. C3, je 3,33 mg. Wirkstoffe 1 bis 3 gemeinsam potenziert über die letzte Stufe (HAB, Vorschrift 40a).
Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht erhalten:
Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Ziervögel ca. 1 bis 3 Globuli
Kaninchen, Tauben ca. 1 bis 3 Globuli
Welpen, Katzen ca. 2 bis 5 Globuli
Hunde ca. 5 bis 10 Globuli
Schafe, Ziegen ca. 10 Globuli
Kälber, Schweine ca. 10 bis 20 Globuli
Pferde, Rinder ca. 30 bis 50 Globuli
Bei den Tierarten, bei denen keine individuelle Dosierung möglich ist, z. B. bei Heimtieren (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Kaninchen, Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten), Fischen (Karpfen, Forellen), Ziervögeln, Amphibien und Reptilien kann eine Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink-, Badewasser oder Tauchbad angewendet werden.
ReVet® RV 15 – oral – (Globuli) wird in etwas Wasser aufgelöst eingegeben. Die Globuli dürfen auch aufgelöst mit etwas Nahrung oder Tränke verabreicht werden.
Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach Erreichen des Normalzustandes zunächst keine weitere Anwendung erforderlich ist.
In akuten Fällen: Soweit nicht anders verordnet, 2- bis 3-mal pro Tag eine Dosis über einige Tage; bei zunehmender Besserung seltener.
In chronischen Fällen: Soweit nicht anders verordnet, 1- bis 2-mal pro Tag eine Dosis über einige Tage. Bei längerer Verabreichung ist auf 1 mal pro Tag zurückzugehen. Eine Dauertherapie ist nicht vorgesehen.
Für die Behandlung von größeren Tierbeständen siehe Packungsbeilage.
Bitte beachten Sie, dass die Häufigkeit der Anwendung von ReVet®-Präparat zu ReVet®-Präparat unterschiedlich ist und sich außerdem danach richtet, ob die Erkrankung des Tieres akut oder chronisch ist. Die verabreichte Menge pro Gabe ist dagegen für jede Tierart und -größe und bei allen ReVet®-Präparaten gleich.
Bei anhaltenden, unklaren, periodisch oder neu auftretenden Beschwerden, Fieber oder schweren Störungen des Allgemeinbefindens sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.