Der Unterschied zwischen einem registrierten und einem zugelassenen Arzneimittel liegt im Zulassungsverfahren. Die Homöopathie gehört laut Arzneimittelgesetz (AMG) zu den „besonderen Therapierichtungen“, für welche ein erleichtertes Zulassungsverfahren, die Registrierung, möglich ist. In der Packungsbeilage finden Sie bei registrierten Arzneimitteln unter der Indikation den Vermerk „Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer Indikation“.